Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angelegenheit und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Media Kojo GmbH, Friedrichstraße 171, 10117 Berlin („Media Kojo“) und Werbekunden oder Agenturen („Kunden“) betreffend der Erbringung von Online-Marketingdienstleistungen („Online-Werbung“) durch Media Kojo.

Media Kojo berät Werbekunden in Bezug auf die Schaltung von Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen und bucht für die Kunden Online-Werbung auf bzw. im Zusammenhang mit von Dritten betriebenen Online-Netzwerken, einschließlich sog. Affiliate-Netzwerke, Webseiten, mobilen Applikationen und sonstigen Online-Services. einschließlich Sonderwerbeformen (wie „Markenforum“, „Partner Specials“ u. a.) und der den Nutzern dieser Online-Plattformen und Online-Services zur Verfügung stehenden E-mail Newsletters, (alle zusammen der „Werberaum“). Der Werberaum wird von nicht mit Media Kojo verbundenen Dritten betrieben, welche die Online-Werbemittel des Kunden in dem jeweils beauftragten Werberaum platzieren und den Nutzern zugänglich machen.

1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige allgemeine Vertragsbedingungen des Kunden oder Dritter haben keine Gültigkeit, auch wenn Media Kojo ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen Media Kojo und dem Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Online-Werbung kommt dadurch zustande, dass Media Kojo ein schriftliches Angebot des Kunden, das dieser auf Basis eines stets unverbindlichen Vorschlags von Media Kojo abgibt, annimmt („Einzelvertrag“). Die Erklärung der Annahme muss dem Kunden nicht zugehen. Aus dem konkreten Einzelvertrag ergeben sich der jeweilige Leistungsumfang und die auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles abgestimmten Vertragsbedingungen. Soweit die Regelung eines solchen Einzelvertrages von denen der vorliegenden AGB abweichen, gehen die Regelungen des Einzelvertrages vor.

2.2 Ist der Kunde eine Werbeagentur, schließt Media Kojo einen Vertrag mit dieser nur dann ab, wenn der Werbetreibende, für den die Werbeagentur die Online-Werbung bei Media Kojo schaltet, namentlich von der Werbeagentur benannt wird. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag mit Media Kojo über einen nicht im eigenen Namen handelnden Werbevermittler abschließen will. Media Kojo ist in jedem Fall berechtigt, von der Werbeagentur oder dem Werbevermittler einen Nachweis über ihre bzw. seine Beauftragung zu verlangen.

2.3 Für den Fall, dass Media Kojo ein Angebot eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages über Online-Werbung ablehnt, wird Media Kojo dies dem jeweiligen Kunden sogleich mitteilen.

3. Pflicht des Kunden

3.1 Der Kunde hat die für die Durchführung der Online-Werbung notwendigen Informationen, Daten, Dateien, Inhalte und sonstigen Materialien (zusammen „Werbemittel“) inklusive Verlinkungen des Werbematerials auf andere Websites auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und übernimmt für das zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellte Werbematerial die alleinige Verantwortung für dessen Rechtmäßigkeit.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Werbemittel so zu gestalten, dass es nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, behördliche Verbote oder die guten Sitten verstößt und keine für Deutschland anerkannten Werberichtlinien verletzt. Der Kunde wird insbesondere keine Werbemittel anliefern, welche
wettbewerbswidrig sind,

  • zu einer Straftat auffordern (§ 130a StGB),
  • pornografischen Inhalt im Sinne vom § 184 StGB enthalten,
  • ein unzulässiges Angebot im Sinne des § 4 JMStV darstellen,
  • ein entwicklungsbeeinträchtigendes Angebot im Sinne des § 5 JMStV darstellen,
  • Propagandamittel (§ 86 StGB) oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) enthalten,
  • volksverhetzende oder gewaltverherrlichende Darstellungen im Sinne der §§ 130, 131 StGB enthalten,
  • zum Rassenhass aufstachelt, den Krieg verherrlichen oder für eine terroristische Vereinigung werben,
  • ehrverletzende Äußerungen oder Darstellungen enthalten,
  • sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten oder geeignet sind, das Ansehen von Media Kojo zu beeinträchtigen.
  •  

3.3 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass die von ihm überlassenen Werbemittel frei von Rechten Dritter sind, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen, und auch sonst keine Rechte Dritter, insbesondere keine Marken-, Patent- oder Urheberrechte verletzten. Dies bezieht sich besonders darauf, dass ihm die nach diesem Vertrag für die jeweils beabsichtigte Verwertung notwendigen Nutzungsrechte (# 7) an dem zur Veröffentlichung bestimmten und zur Verfügung gestelltem Werbematerial zustehen.

3.4 Der Kunde trägt dafür Sorge und versichert, dass er berechtigt ist, die in seinem Werbemittel eventuell integrierten Links auf andere Inhalte zu verwenden.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, das für die Online-Werbung erforderliche Werbemittel bis zu dem im Einzelvertrag vereinbarten Zeitpunkt bzw. – falls im Einzelvertrag kein Zeitpunkt vereinbart ist – bis spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin vollständig, fehlerfrei und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass das Werbemittel für die vereinbarten Zwecke, insbesondere für die Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der im Einzelvertrag vereinbarten Art und Größe geeignet ist. Das Werbematerial muss den marktüblichen technischen Spezifikationen entsprechen,detailierte Spezifikationen können jederzeit bei Media Kojo angefragt werden. Diese werden von Media Kojo kostenfrei und zeitnah zur Verfügung gestellt. Sofern in dem bereitgestellten Werbematerial Links enthalten sind, sind die jeweiligen Zieladressen (Web-URL) der Links vom Kunden vorher anzugeben. Soweit der Kunde die vereinbarte Frist nicht einhält und die Online-Werbung deshalb nicht oder nicht termingerecht veröffentlicht werden kann, lässt dies den Anspruch von Media Kojo den Auftrag nach Erhalt der Werbemittel auszuführen, unberührt. Für den Fall, dass die Online-Werbung nicht mehr veröffentlicht werden kann oder verspätet veröffentlicht wird, kann Media Kojo die Online-Werbung verlängert ausliefern. Dies erfordert die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden.

3.6 Jede Partei benennt der jeweils anderen Partei einen eigenen Mitarbeiter als Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung der Online-Werbung.

3.7 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm angegebenen Web-URLs, auf die von der Online-Werbung verlinkt werden soll, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung zu pflegen und fehlerfrei zu halten. Er trägt dafür Sorge, dass die Internetseiten und Dokumente, auf die verlinkt wird, für die Dauer der Schaltung der Online-Werbung gemäß dem aktuellen Stand der Technik stets verfügbar sind. Sollte eine Partei Störungen bei der Verlinkung der Online-Werbung feststellen, wird sie die andere Partei hierüber unverzüglich informieren. Media Kojo kann die Schaltung der Online-Werbung für die Dauer der Störung einer Verlinkung aussetzen lassen, soweit diese Störung vom Kunden zu vertreten ist.

3.8 Erbringt der Kunde seine Mitwirkungspflichten ganz oder zum Teil nicht, ruht für die Dauer der Nichterbringung die Verpflichtung von Media Kojo zur Erbringung derjenigen Leistungen, die ohne die Mitwirkungspflichten des Kunden nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erbracht werden können. Durch Nichterbringung von Mitwirkungspflichten verursachter Mehraufwand ist von dem Kunden nach Maßgabe der im jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Preise oder, soweit solche dort nicht geregelt sind, auf der Basis der allgemeinen zum fraglichen Zeitpunkt geltenden Sätze von Media Kojo nach Zeitaufwand zu tragen. Auslagen sind Media Kojo zu erstatten. Gesetzliche Rücktritts- oder Kündigungssrechte von Media Kojo bleiben in jedem Fall unberührt.

4. Leistungen von Media Kojo

4.1 Media Kojo verpflichtet sich, nach Maßgabe der vorliegenden AGB sicherzustellen, dass das vom Kunden im jeweiligen Einzelvertrag zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbematerial im vertraglich vereinbarten Umfang und für die vertraglich vereinbarte Dauer über den vertraglich vereinbarten Werberaum ausgeliefert wird. Wird für die Auslieferung lediglich ein Online-Netzwerk (das verschiedene Websites, Applikationen, Services, etc. umfasst) vereinbart, so hat der Kunde keinen Anspruch darauf, dass seine Werbemittel auf bestimmten Websites, Applikationen, Services, etc. ausgeliefert werden. Media Kojo ist berechtigt, das Werbematerial in Bezug auf sein Format, seine Größe und technische Eigenschaften bearbeiten zu lassen, sofern dies für die Auslieferung des Werbematerials aus Sicht von Media Kojo erforderlich und für den Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von Media Kojo zumutbar ist. Hält Media Kojo eine inhaltliche Bearbeitung des Werbematerials für erforderlich (z.B. wegen des Verdachts auf Rechtswidrigkeit der Inhalte), so wird Media Kojo hierfür die Zustimmung des Kunden einholen. Sich hierdurch ergebende Verzögerungen bei der Erbringung der Leistungen durch Media Kojo sind vom Kunden zu vertreten.

4.2 Die Auslieferung der Online-Werbung erfolgt nur für den im Einzelvertrag vereinbarten Zeitraum und/oder bis zur Erreichung der dort festgelegten Höchstzahl an AdImpressions (Sichtkontakte der Internetnutzer zu der Online-Werbung), an Page Impressions (Seitenabrufe der Internetseite, auf der die Online-Werbung platziert ist) oder an AdClicks (Klicks der Nutzer auf die Online-Werbung).

4.3 Soweit Media Kojo dem Kunden für eine Online-Werbung die Lieferung einer bestimmten Anzahl an AdImpressions, Page Impressions oder AdClicks innerhalb eines bestimmten Zeitraums zugesichert hat und die zugesicherte Anzahl in diesem Zeitraum nicht vollständig geliefert wurde, ist Media Kojo berechtigt, aber nicht verpflichtet, die betroffene Online-Werbung weiter schalten zu lassen und die noch fehlende Anzahl an AdImpressions, Page Impressions oder AdClicks nachliefern zu lassen. Die Nachlieferungsfristen werden hierbei mit dem Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen beider Parteien abgestimmt. Lässt Media Kojo die vereinbarte Anzahl auch innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht nachliefern, so ist der Kunde berechtigt, die Vergütung für die nicht gelieferten AdImpressions, Page Impressions oder AdClicks anteilig zu mindern.

4.4 Der Kunde hat unbeschadet einer im jeweiligen Einzelvertrag enthaltenen abweichenden Vereinbarung keinen Anspruch auf eine Auslieferung des Werbematerials auf bestimmten Platzierungen. Sofern Media Kojo Media-Formate bzw. deren Positionierung ändert oder absetzt oder neue Werbeformate oder Positionen einführt, ist Media Kojo berechtigt, diese Werbeformate bzw. Positionen durch andere Media-Formate oder Positionierungen mit insgesamt gleichem Volumen auszutauschen.

4.5 Soweit das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und überlassene Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, ist Media Kojo berechtigt, das Material als Werbung zu kennzeichnen, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ oder ähnlichen Zusätzen kennzeichnen zu lassen und/oder dieses vom ggf. zusätzlich vorhandenen redaktionellen Inhalt räumlich absetzen zu lassen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

4.6 Media Kojo ist nicht verpflichtet, das für die Durchführung der Online-Werbung gelieferte Werbemittel nach Beendigung der Kampagne an den Kunden herauszugeben oder dieses aufzubewahren.

4.7 Media Kojo ist nicht verpflichtet, für den Kunden Grafiken oder Werbetexte zu erstellen. Soweit Media Kojo solche Leistungen aufgrund individueller Vereinbarung im jeweiligen Einzelvertrag erbringt, sind diese Leistungen auf Basis der im Einzelvertrag vereinbarten oder, falls solche Vereinbarungen nicht existieren, auf Basis der jeweils aktuell geltenden Stundensätze von Media Kojo gesondert zu vergüten. Media Kojo kann in solchen Fällen bei Bedarf auf Subunternehmer zurückgreifen.

4.8 Media Kojo hat das Recht, einen vereinbarten Termin zur Veröffentlichung einer Online-Werbung zu verschieben oder in Gänze ausfallen zu lassen, soweit ein Dienst, in dessen Rahmen die Veröffentlichung erfolgen soll, zu dem vereinbarten Termin nicht angeboten wird oder technisch bedingte Umstände, die Media Kojo nicht zu vertreten hat, eine Veröffentlichung zum vereinbarten Termin verhindern. Sollte eine Verschiebung des Termins auf einen späteren Zeitpunkt möglich sein, wird Media Kojo auf die ihr bekannten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen, soweit ihr dies möglich ist, und wird die Online-Werbung in Abstimmung mit dem Kunden zu diesem späteren Zeitpunkt schalten. Kann eine Online-Werbung aus den vorstehenden Gründen nicht geschaltet werden, so fällt auch die hierfür vereinbarte Vergütung nicht an bzw. wird von Media Kojo dem Kunden zurückgezahlt.

4.9 Media Kojo darf sich bei der Erbringung ihrer vertragsgegenständlicher Leistungen Dritter bedienen.

5. Zurückweisen oder Unterbrechung von Online-Werbung

5.1 Media Kojo ist berechtigt, vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmtes Werbemittel ganz oder teilweise zurückzuweisen, wenn dieses rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte im Sinne von Ziffer 3.2 enthält oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt.

5.2 Ziffer 5.1 gilt auch, wenn das Werbemittel nicht zum Zwecke der Einstellung auf dem Media Kojo Portfolio (Netzwerken oder Webseiten) (einschließlich Sonderwerbeformen und Email Newsletter) vom Kunden bei Media Kojo angeliefert wird, sondern vom Kunden auf einem anderen vom Kunden ausgewählten AdServer zur Verfügung gestellt und nur über einen Link (Web-URL) integriert wird. Die Änderung oder der Austausch solcher Werbemittel durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung Media Kojo‘s. 5.3 Ebenso ist Media Kojo berechtigt, unter den Voraussetzungen von Ziffer 5.1 ein bereits veröffentlichte Werbemittel vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise entfernen zu lassen bzw. im Falle von Ziffer 5.2 den betroffenen Link (Web-URL) sperren zu lassen. Dies gilt auch, wenn der Kunde bereits veröffentlichte Werbemittel nachträglich verändert, und die Voraussetzungen von Ziffer 5.1 erfüllt sind.

5.3 Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden überlassene Werbemittel im Sinne von Ziffer 3.2 rechtswidrige Inhalte aufweist oder im Sinne von Ziffer 3.3 Rechte Dritter verletzt, hat Media Kojo das Recht, dieses solange zurückzuweisen oder die Online-Werbung solange unterbrechen zu lassen, bis eine Stellungnahme des Kunden und eine Klärung der Angelegenheit erfolgt ist oder es dem Kunden gelingt, den Verdacht auszuräumen. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren induziert ist oder nachvollziehbare Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren bald eingeleitet wird. Dasselbe gilt auch, wenn Media Kojo von einem Dritten aufgefordert wird, die weitere Schaltung der Online-Werbung zu unterlassen, weil diese rechts- oder sittenwidrig sei oder Rechte Dritter verletze, sofern der Anspruch des Dritten nicht offensichtlich und für Media Kojo erkennbar unbegründet ist. Media Kojo wird dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung der Online-Werbung unter Angabe von Gründen sogleich mitteilen.

5.4 Die Ziffern 5.1 bis 5.3 gelten entsprechend, wenn das vom Kunden zur Veröffentlichung bestimmte und zur Verfügung gestellte Werbemittel Links zu rechts- oder sittenwidrigen Inhalten im Sinne von Ziffer 3.2 oder zu Inhalten im Sinne von Ziffer 3.3, die Rechte Dritter verletzten, enthält.

5.5 Media Kojo behält sich ferner das Recht vor, bestimmte Formen von Online-Werbung aufgrund ihres Inhalts, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität unter Zugrundelegung einheitlicher sachlich gerechtfertigter Grundsätze abzulehnen, wenn ihre Schaltung für Media Kojo unzumutbar ist.

5.6 Eine Überprüfungspflicht der Werbemittel und/oder vom Werbemittel ausgehender Links (Web-URL) samt der Link-Inhalte durch Media Kojo besteht nicht. Etwaige Überprüfungen von Media Kojo entbinden den Kunden nicht von seiner Verantwortung für das Werbemittel und/oder die vom Werbemittel ausgehenden Links (Web-URL) samt der Link-Inhalte.

6. Abrechnung, Vergütung und Steuern

6.1 Die vom Kunden für die Leistungen von Media Kojo zu entrichtende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag zwischen Media Kojo und dem Kunden.

6.2 Soweit die Vergütung auf TKP-Basis (TKP=TausenderKontaktPreis, der pro 1000 Page Impressions oder AdImpressions kalkuliert wird) oder pro AdClick (Cost-per-Click = CPC) berechnet wird, informiert Media Kojo den Kunden auf Anforderung über die relevante Anzahl der AdImpressions, Page Impressions bzw. AdClicks sowie die ClickRate (= Verhältnis von AdClicks zu AdImpressions oder Page Impressions) der jeweiligen Platzierung/Platzierungen innerhalb des Media Kojo Portfolios. Die Angabe der ClickRate bei einer auf Cost-per-Click basierenden Werbeschaltung kann Media Kojo jederzeit zurückhalten, da diese Informationen nicht relevant für die Abrechnungen sind. Media Kojo verpflichtet sich jedoch alle für eine Abrechnung relevanten Informationen zeitnah zur Verfügung zu stellen.

6.3 Allein maßgeblich für die Zählung der an den Werbekunden ausgelieferten Menge an AdImpressions, Page Impressions oder AdClicks sowie die ClickRate ist das Reporting von Media Kojo (erfasst durch den Ad Server von Media Kojo) und das Reporting des Werbeträgers (erfasst durch den Ad Server des Werbeträgers). Kommt es hier zu Differenzen zwischen diesen beiden Systemen, so wird Media Kojo vor der Rechnungsstellung an den Kunden eine Lösung zwischen Media Kojo und dem Werbeträger herbeiführen basierend auf den Standard-Regelungen der IAB.
Sollte der Werbekunde abweichende AdImpressions, Page Impressions, AdClicks oder Click Raten mit dem eigenen Ad Server gezählt haben, so werden diese nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn die Zählungen durch den Kunden und durch Media Kojo nachweislich um mehr als 10% voneinander abweichen. In diesem Fall werden sich die Parteien über die für das Vertragsverhältnis maßgebliche Zählmenge einigen. Der Kunde ist verpflichtet Media Kojo umgehend zu informieren, wenn sich eine Abweichung größer 10% andeutet.

6.4 Soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes vereinbart ist, stellt Media Kojo die vereinbarte Vergütung für die erbrachten Leistungen nach Beendigung der Online-Werbung in Rechnung. Ist die Laufzeit der Online-Werbung länger als ein Monat kann Media Kojo die vereinbarte Vergütung nach Ablauf des jeweiligen Monats in Rechnung stellen. Mit Rechnungsstellung ist der vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von 14 Tagen auf ein von Media Kojo zu benennendes Konto ohne Abzüge zu überweisen. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden trägt dieser die jeweiligen Mahn- und Abwicklungskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verzugsregeln.

6.5 Eine Aufrechnung von eigenen Forderungen durch den Kunden gegen Forderungen von Media Kojo ist nur bei rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.6 Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich rein netto und sind zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer an Media Kojo zu zahlen.

7. Nutzungsrechte

7.1 Der Kunde räumt Media Kojo hiermit für die vertragsgegenständlichen Zwecke und beschränkt auf die einzelvertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit das nicht-ausschließliche, weltweite, an die Betreiber des Werberaums sublizenzierbare Recht ein, das Media Kojo im Rahmen der Online-Werbung überlassenen Werbemittel in den einzelvertraglich vereinbarten Werberaum (Media Kojo Portfolio einschließlich Sonderwerbeformen und Email Newsletter) zu integrieren, dort darzustellen und zu veröffentlichen und Mitgliedern der Öffentlichkeit und geschlossener Nutzergruppen über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der Nutzung zeitgleich oder sukzessive – auch auf Abruf – zugänglich zu machen und zu übermitteln sowie das Werbemittel zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur Nutzung der Werbemittel:

  1. a) im Rahmen von Tele-, Telekommunikations- und Mediendiensten, (z. B. Online-Dienste, elektronischen Push- und Pulldiensten, wie z.B. SMS, MMS, Emails, mobile Apps);
  2. b) jeweils unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken insbesondere über Funk, Kabel, feste & mobile Satelliten-Netze und Mikrowellen sämtlicher Verfahren (wie insbesondere GSM, GPRS, EDGE, UMTS, LTE, HSDPA, WAN, LAN, WLAN, Breitband, etc.);
  3. c) unter Verwendung sämtlicher Protokolle und Sprachen (insbesondere TCP-IP, IP, HTTP, WAP, HTML, c-HTML, XML etc.);
  4. d) unter Einschluss der Wiedergabe, des Herunterladens und Speicherung auf beliebigen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären und mobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und Personal Digital Assistants (PDA);

sowie

  1. e) das Recht, das Werbematerial gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages zu bearbeiten und diese Bearbeitungen gemäß dieser Ziffer 7. zu verwenden und
  2. f) das Datenbankrecht, also insbesondere das Recht, das überlassene Werbemittel und Bearbeitungen desselben maschinenlesbar zu erfassen und in einer eigenen Datenbank elektronisch zu speichern, auch soweit dies nicht dem eigenen Gebrauch des Datenbankbetreibers im Sinne von § 53 UrhG dient.

7.2 Die Rechteeinräumung bezieht sich insbesondere auch auf an dem Werbemittel bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte, das Recht am eigenen Bild sowie Namens-, Titel-, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte.

8. Freistellung von Ansprüchen Dritter

8.1 Soweit Dritte, einschließlich staatlicher Stellen (z.B. Strafverfolgungsbehörden), gegen Media Kojo Ansprüche geltend machen wegen einer Verletzung (a) gewerblicher Schutzrechte (z.B. Patent- oder Markenrechte), Urheberrechte oder sonstiger Rechte (z.B. Recht am eigenen Bild) oder (b) gesetzlicher Bestimmungen (z.B. Strafrecht, Jugendschutzrecht, Wettbewerbsrecht) durch die vertragsgemäße Nutzung des vom Kunden zur Veröffentlichung in der Online-Werbung bestimmten und zur Verfügung gestellten Werbemittel und/oder durch die Inhalte der Internetseiten und Dokumente, auf die dieses Werbemittel gemäß den vom Kunden vorgegebenen URLs verlinkt, verpflichtet sich der Kunde, Media Kojo von diesen Ansprüchen (bei der Verletzung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften in Höhe des angeordneten Bußgeldes oder der Geldstrafe) sowie den angemessenen Kosten eines Rechtsstreits und der Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) vollumfänglich freizustellen. Media Kojo verpflichtet sich, derartige Ansprüche Dritter nicht ohne die Zustimmung des Kunden anzuerkennen oder einen Vergleich mit dem Dritten abzuschließen. Der Kunde darf seine Zustimmung jedoch nur aus wichtigem Grund verweigern. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, wenn der Kunde die Verletzung gemäß Buchst. (a) oder (b) nicht zu vertreten hat. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffer 10 gelten für diese Freistellungsverpflichtung nicht. Eventuelle Ansprüche auf Schadensersatz wegen darüber hinausgehender Schäden bleiben davon unberührt.

9. Gewährleistung, Höhere Gewalt

9.1 Sämtliche im Internet angebotenen Dienste können insbesondere durch technische Umstände, Leistungs- und/oder Anbindungsausfall, Hard- und Softwarefehler sowie Einwirkungen Dritter, deren Handlungen Media Kojo nicht zugerechnet werden können (z.B. durch Viren oder services attacks), beeinträchtigt werden. Die Parteien sind sich daher darüber einig, dass auf solchen Ursachen beruhende Unterbrechungen und/oder Störungen der Leistungserbringung, die Media Kojo nicht zu vertreten hat, keine Rechte des Kunden begründen.

9.2 Jede der beiden Parteien wird von ihren Leistungspflichten befreit, wenn die Erbringung ihrer Leistungen aufgrund höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist. Als höhere Gewalt gelten alle Ereignisse, die auch durch die äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht von der an der Leistung gehinderten Partei vorhergesehen und abgewendet werden konnten, z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotage durch Dritte, Streiks in Bereichen, für deren Funktionieren die betroffene Partei nicht einzustehen hat. Die Befreiung von den Leistungspflichten gilt nur für die Dauer der Verhinderung. Ist Media Kojo jedoch die Erbringung ihrer Leistungen auch nach Wegfall der Verhinderung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich (z.B. weil die gebuchten Platzierungen dann bereits von einem anderen Kunden gebucht ist) oder dauert die Verhinderung durch höhere Gewalt mehr als vierzehn Tage an, so ist jede der beiden Parteien berechtigt, den betroffenen Einzelvertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen oder von ihm zurückzutreten.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Online-Werbung unverzüglich nach der Veröffentlichung zu prüfen und dabei erkennbare Fehler Media Kojo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf Werktagen nach der Veröffentlichung schriftlich (auch per Email) anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Online-Werbung als vertragsgemäß genehmigt, es sei denn, der Fehler war bei einer solchen Überprüfung nicht erkennbar. Zeigt sich später ein Fehler der Online-Werbung, so muss der Kunde den Fehler unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftliche (auch per Email) anzeigen, anderenfalls gilt die Online-Werbung auch in Ansehung dieses Fehlers als genehmigt.

10. Haftung

Die Ansprüche der Parteien auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen (nachfolgend zusammen als „Schäden“ bezeichnet) richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des jeweiligen Anspruchs (z.B. vertragsrechtliche Ansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung, Ansprüche wegen Mängel, Verzug, Unmöglichkeit, Vermieterhaftung, etc.) ausschließlich nach dieser Ziffer 10, soweit nicht im Einzelvertrag Abweichendes vereinbart ist.

10.1 Vorbehaltlich der in Ziffer 10.5 bezeichneten Fällen, ist die Haftung der Parteien für alle Schäden ausgeschlossen,

  1. a) soweit die Schäden nicht durch eine schuldhafte, d.h., mindestens fahrlässige, wesentliche Pflichtverletzung seitens der anderen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, insbesondere durch eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten, verursacht wurden oder
  2. b) soweit die Schäden nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der anderen Partei, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden oder
  3. c) soweit die andere Partei nicht für die Schäden durch die Übernahme einer Garantie verschuldensunabhängig einzustehen hat.

Eine Kardinalpflicht i.S.v. Ziffer 10.1 (a) ist eine wesentliche Vertragspflicht einer Partei, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertraut und vertrauen darf.

10.2 In den folgenden Fällen ist die Haftung der Parteien auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen, beschränkt:

  1. a) im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, sowie
  2. b) im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von sonstigen Pflichten durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen der Parteien, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Parteien sind.
  3.  

10.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Parteien, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Parteien für alle Schädenaußerdem pro schädigendem Ereignis auf die Summe der Vergütung beschränkt, die der Kunde Media Kojo unten dem vom Schaden betroffenen Einzelvertrag zu zahlen verpflichtet war; soweit jedoch der betroffene Einzelvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat, ist die Haftung der Parteien jedoch pro schädigendem Ereignis auf die Summe der Vergütung beschränkt, die der Kunde Media Kojo innerhalb des dem schädigenden Ereignis vorausgehenden Monats zu zahlen verpflichtet ist.

10.4 Sämtliche vorgenannte Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens von Fehlern und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.5 Unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 10 gilt für Schäden des Kunden, welche nicht durch eine Handlung oder ein Unterlassen von Media Kojo selbst, sondern durch eine Handlung oder ein Unterlassen eines Dritten herbeigeführt wird, den Media Kojo mit der Erbingung vertragsgegenständlicher Leistungen zur Schaltung der vereinbarten Online-Werbung beauftragt hat (z.B. die Betreiber des Werberaums) Folgendes:

Media Kojo kann dem Kunden ihre Ansprüche gegen den Dritten wegen der entstandenen Schäden – soweit vorhanden – abtreten, ihm alle Media Kojo verfügbaren, hiermit zusammenhängenden Informationen mitteilen und kann von dem Kunden verlangen, dass er zunächst diese Ansprüche direkt gegenüber dem Dritten geltend macht. Dies gilt auch für eine gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber dem Dritten, sofern dies dem Kunden nicht unzumutbar ist, weil eine solche gerichtliche Geltendmachung aufgrund der Umstände des jeweiligen Falles ohne eine Aussicht auf Erfolg ist (z.B. im Falle der Insolvenz des Dritten). Für den Fall, dass die Inanspruchnahme des Dritten durch den Kunden aus Gründen scheitern sollte, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann der Kunde seine Ansprüche auf Schadensersatz gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 10, jeweils Zug um Zug gegen Rückabtretung der Ansprüche gegen den Dritten, direkt gegen Media Kojo geltend machen.

11. Vertraulichkeit

11.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Laufzeit dieses Vertrages sowie für drei Jahre nach seiner Beendigung sämtliche von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen über deren Angelegenheiten sowie sämtliche Informationen, die ihnen in Bezug auf die jeweils andere Partei im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung bekannt werden sollten, insbesondere Kunden- und Produktdaten, technische Daten wie Computerprogramme und Schnittstellen sowie Finanzdaten wie Umsätze, Margen und Einkaufbedingungen der jeweils anderen Partei („Vertrauliche Informationen“), strikt vertraulich zu behandeln, nur für den Zweck der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und nicht Dritten zugänglich zu machen. Auch der Inhalt dieser Vereinbarung ist vertraulich zu behandeln. Jede Partei ist verpflichtet, mit der anderen Partei Rücksprache zu halten, wenn irgendwelche Zweifel aufkommen sollten, ob eine konkrete Information als vertraulich zu behandeln ist. Die empfangende Partei wird hinsichtlich der Geheimhaltung der Vertraulichen Informationen zumindest diejenige Sorgfalt aufwenden und diejenigen Schutzmaßnahmen treffen, welche sie zum Schutz eigener vertraulicher Informationen gleicher Art aufzuwenden pflegt und mindestens die im Verkehr übliche Sorgfalt. Hierbei wird sie insbesondere adäquate Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichen Informationen gegen unbefugte Offenlegung, Vervielfältigung und Nutzung treffen.

11.2 Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, (a) die der empfangenden Partei bei Bekanntgabe nachweislich bereits bekannt waren oder (b) die in diesem Zeitpunkt bereits offenkundig waren, sowie für Informationen, (c) von denen die empfangende Partei nachweist, dass sie diese Informationen nach Abschluss dieses Vertrages ohne eine Verpflichtung zur Vertraulichkeit von einer dritten Partei erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese dritte Partei durch die Weitergabe der Informationen nicht ihrerseits eine gegenüber der bekannt gebenden Partei bestehende Verpflichtung zur Vertraulichkeit verletzt hat, (d) bezüglich derer die empfangende Partei nachweist, dass diese Informationen nach Abschluss des Vertrages ohne ihr Verschulden offenkundig wurden oder (e) die auf Grund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, rechtskräftiger gerichtlicher Entscheidung oder behördlicher Anordnung bekannt gegeben werden müssen. Media Kojo ist berechtigt, Vertrauliche Informationen des Kunden an Media Kojo-Partner (Netzwerkbetreiber oder Webseitenbetreiber, von denen Media Kojo ein Vermarktungsauftrag besitzt) zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages weiterzugeben.

11.3 Die Parteien werden eventuelle Presseinformationen, Presseerklärungen, Interviews und sonstige öffentliche Stellungnahmen bezüglich der geplanten Zusammenarbeit nur mit der vorherigen, schriftlichen (auch per Email) Zustimmung der jeweils anderen Partei veröffentlichen oder Dritten zur Verfügung stellen. Die Erteilung der Zustimmung liegt im freien Ermessen einer jeden Partei.

12. Verjährung

Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen Media Kojo aus dem Vertragsverhältnis mit Media Kojo verjähren nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste. Dies gilt nicht im Falle einer Haftung von Media Kojo für Schäden gemäß Ziffer 10 oder wegen Vorsatzes. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

13. Sonstiges

13.1 Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, sowie die Kündigung von Einzelverträgen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Schriftform auch durch Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax gewahrt ist. Insbesondere können auch alle Einzelaufträge unterzeichnet per Telefax an Media Kojo übersendet werden. Soweit nicht anderweitig vereinbart, können alle anderen Mitteilungen im Rahmen der Durchführung dieses Vertrags per e-mail übermittelt werden (an die von den Parteien für diese Zwecke jeweils mitgeteilten e-mail-Adressen). Mündliche Abreden und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.

13.2 Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit Media Kojo nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Media Kojo berechtigt.

13.3 Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass Media Kojo seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf einen Media Kojo-Partner (Netzwerkbetreiber oder Webseitenbetreiber, von denen Media Kojo ein Vermarktungsauftrag besitzt) übertragen kann. Wird der Kunde durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Vertrag fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.

14. Geltung deutschen Rechts und Gerichtsstand

14.1 Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen Media Kojo und dem Kunden abgeschlossene Einzelverträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts.

14.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, Berlin.

15. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt im Falle von Regelungslücken.

16. Änderung der AGB

Media Kojo ist jederzeit berechtigt, mit Wirkung für die Zukunft diese AGB zu ändern. Soweit hiervon laufende Einzelaufträge betroffen sind, wird Media Kojo dem Kunden die geänderten AGB spätestens vierzehn Tage vor ihrem Inkrafttreten per Email übersenden. Widerspricht der Kunde den AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der AGB, gelten die geänderten AGB auch für die bestehenden Einzelaufträge mit Wirkung für die Zukunft.

Stand: Dezember 2023

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